Rollsporthalle Eckart - THE HUB
Wehlauer Straße 48
90766 Fürth

Hallenordnung

Rollsporthalle Eckart – „THE HUB“ (Hier als PDF-Download)

Allgemeines

1. Mit dem Betreten des Geländes wird die Hallenordnung akzeptiert. Damit ist den Anordnungen des Personals Folge zu leisten. Die Hallenordnung gilt auf dem gesamten Gelände und Regelverstöße werden geahndet.

2. Das Betreten und Verlassen der Einrichtung ist nur durch den Haupteingang gestattet. In Notfällen sind zusätzlich die gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen.

3. Das Vorzeigen oder Erstehen von Eintrittskarten erfolgt unmittelbar vor Betreten des Skateparks und Aufenthaltsbereichs am Kassenschalter. Karten sind zudem vorzulegen, sobald das Hallenpersonal danach verlangt. Es erfolgt ein Erstattungsausschluss, sobald die Leistungen der Halle in Anspruch genommen wurden. Es wird eine Strafgebühr (60€) bei Nutzung der Halle ohne Karte oder Mitgliedschaft in Rechnung fällig.

4. Die Öffnungszeiten sind ausgehängt, eine halbe Stunde vor Betriebsende ist Einlass-Stopp.

5. Kinder bis 12 müssen von einer erziehungsberechtigten Person oder einer erwachsenen Person, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde, begleitet werden. Die Person darf gerne zuschauen und muss hierfür keinen Eintritt zahlen.

Kinder ab 12 Jahren können die Rollsporthalle eigenständig nutzen, allerdings mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Eltern bzw. im Besitz einer Hallen-Abo-Karte.

Jugendlichen ab 16 Jahren ist die Nutzung ohne elterliche Zustimmung oder Begleitung möglich.

6. Die Ausübung von Rollsport ist nur im Skatepark gestattet.

7. Die Nutzung ist nur mit einem für die gängigen Rollsportarten geeigneten Sportgerät gestattet. Das Equipment ist an den Indoor-Betrieb eines Holzskateparks anzupassen. Der Ausschluss bestimmter Geräte wird sich durch das Hallenpersonal vorbehalten.

Beispiele für geeignete Sportgeräte sind BMX Räder mit Plastikpacks, Stuntscooter, Inlineska-tes, Skateboards, Snakeboards, Rollerskates und WCMX geeignete Rollstühle. Nicht geeignet sind zum Beispiel E-Scooter, Fahrräder (MTBs), Laufräder, Dreiradscooter und Waveboards.

8. Die Rollsporthalle empfiehlt bei der Nutzung des Skateparks eine geeignete Schutzkleidung (Helm, Ellenbogen- und Schienbeinschoner) zu tragen. In der Halle besteht für Kinder bis 14 Jahre Helmpflicht.

 

Ordnung / Sauberkeit

9. Müll ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.

10. Die Hallenausstattung ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich zu melden. Dies gilt auch für Leihgegenstände.

11. Das Sitzen, Essen und Ablegen von Sachen im Bereich der Rampen/Obstacles und Ausfahrzonen ist untersagt und nur in den dafür vorhergesehenen Bereichen gestattet (Tribüne, Aufenthaltsraum, Spinte). Die Notausgänge sind freizuhalten.

12. Das Wachsen in der Halle ist nur mit dem bereitgestellten speziellem Skate-Wax erlaubt. Co-ping ist ausschließlich durch das Personal zu wachsen.

13. Das Taggen und Sprühen ist nur auf den dafür bereitgestellten Flächen und nur nach Rücksprache mit der Kommunalen Jugendarbeit erlaubt.

14. Für Verschmutzungen und Schäden haften Verursacher*innen, was die eigene Entfernung sowie die Übernahme von Reinigungs- und Reparaturkosten zu Folge haben kann. Bei vorsätzlicher und starker Beschädigung behält sich das Personal vor, Anzeige zu erstatten.

 

Jugendschutz und Verhaltensregeln

15. Es gilt das Jugendschutzgesetz.

16. Rauchen ist in der Rollsporthalle nicht gestattet.

17. Der Konsum und das Mitbringen illegaler Rauschmittel sowie von THC-Produkten ist in der Halle und auf dem angrenzenden Gelände ausdrücklich verboten.

18. Waffen und andere gefährliche Gegenstände sind ausdrücklich verboten.

19. Diebstahl, Körperverletzung und jegliche Form der Diskriminierung sind in dieser Halle nicht toleriert und werden, wenn nötig, angezeigt.

20. Alle Nutzer*innen haben sich rücksichtsvoll zu verhalten – gerade kleinen Menschen und Anfänger*innen gegenüber. Es soll ein solidarisches Miteinander gepflegt werden. Belästigun-gen jeglicher Art, genauso wie rassistische, sexistische und weitere diskriminierende Verhaltensweisen sind zu unterlassen bzw. direkt ans Personal zu melden.

 

Haftung

21. Die Haftung der Stadt Fürth wird für eventuelle Personen- oder Sachschäden wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

22. Die Stadt haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen (Sportgeräte, Kleidungsstücke, Wertsachen, etc.) der Mietenden, Veranstaltenden, Beauftrag-ten und Besucherinnen und Besuchern.

23. Dies gilt nicht für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Sachen infolge vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, welches der Stadt Fürth zurechenbar ist.

 

Missachtung der Hallenordnung

24. Wer gegen eine der oben genannten Regeln verstößt, riskiert, neben weiteren Sanktionsmaß-nahmen ein Hallenverbot.

25. Die Maßnahmen sind von allen aufsichtführenden Personen und dem Hallenpersonal vollstreckbar.

26. Es erfolgt keine Rückerstattung beim Ausschluss aus dem Betrieb, auch wenn ein längeres Hausverbot Nachteile für die betroffenen Personen mit sich bringt.

 

Datenschutzinformationen zu Foto- und Filmaufnahmen

Mit Deinem Besuch in der Rollsporthalle erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten in Form von Foto- und Filmaufnahmen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass wir Dich zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten über Art und Umfang der Verarbeitung und zu Deinen Rechten informieren müssen. Diese Informationen werden Dir nach Art. 13 und 14 DSGVO im Folgen-den zur Verfügung gestellt.

1. Rechtsgrundlage und Zweck der Erhebung und Verarbeitung
Foto- und Filmaufnahmen werden in der Rollsporthalle für Zwecke der Berichterstattung und des Marketings verwertet und dazu im Nachgang in diversen Medien, wie etwa den sozialen Medien, Rundfunk, Internet (Website) sowie in Pressemitteilungen, Broschüren, Printprodukten etc. erstellt und veröffentlicht. Dies gestattet uns Art. 6 Abs. 1 [f] DSGVO, weil wir ein berechtigtes Interesse an unserer Öffentlichkeitsarbeit haben.
Da Du hier einen öffentlichen Veranstaltungsraum besuchst, gehen wir davon aus, dass aus Deiner Sicht keine generellen Gründe gegen Foto- und Filmaufnahmen und die Verarbeitung zu den be-schriebenen Zwecken bestehen. Sollte das dennoch der Fall sein, wende Dich bitte umgehend an den angegebenen Ansprechpartner der Rollsporthalle.
Abbildungen, bei denen wir davon ausgehen müssen, dass Du ein hohes Interesse an der Nichtaufnahme und Nichtveröffentlichung hast, verarbeiten wir nur mit Deiner Einwilligung, Art 6. Abs. 1 [a] DSGVO.

2. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Zu dem unter Punkt 1 genannten Zweck verarbeiten wir Foto- und Filmaufnahmen, also Abbildungen von Dir.

3. Interne Empfänger der personenbezogenen Daten
Bei der Verarbeitung werden die Daten an die mit der Organisation betrauten Mitglieder des Vereins weitergegeben, soweit dies zur Zweckerfüllung notwendig ist.

4. Externe Empfänger der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden je nach Anforderungen auch an Dritte zur dortigen Verarbeitung weitergegeben.
Das betrifft bezüglich der Foto- und Bildaufnahmen insbesondere die regionale und überregionale Presse. Außerdem veröffentlichen wir auch Foto- und Videoaufnahmen im Internet.

5. Dauer der Speicherung/Löschung
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht län-ger benötigt werden, wenn nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen etwas Anderes bestimmen.
Bilder, die im Internet veröffentlicht werden, löschen wir in der Regel nach zwei Jahren von unserer Seite.

6. Deine Rechte

Du hast

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSVGO
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSVGO
  • das Recht auf Einschränkung nach der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSVGO
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch be-rührt wird.

Soweit wir die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf eine Interessenabwägung zu Vereins-zwecken stützen, kannst Du Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung einlegen. Dem Widerspruch ist ganz oder teilweise zu entsprechen, wenn triftige Gründe vorhanden sind, die einer weiteren Verarbeitung entgegenstehen. Diese Gründe teilst Du uns bitte mit Widerspruch mit. Wir prüfen dann die Sachlage und werden die Verarbeitung entweder einstellen bzw. anpassen oder Dir die wichtigen Gründe der Fortführung der Verarbeitung mitteilen.

Öffnungszeiten
Montag
17:00 - 19:00 Uhr: FLINTA*-Skaten
Mittwoch
16:00 - 21:00 Uhr
Freitag
16:00 - 21:00 Uhr
Samstag
14:00 - 21:00 Uhr
Sonntag
14:00 - 19:00 Uhr
Letzter Einlass 30 Minuten vor Betriebsende.